Service
Heimvorteil für unsere Kunden
Umsetzung der Dezember-Soforthilfe bei der GwE
Die Finanzierung der Soforthilfe Dezember übernimmt der Staat. Das Geld soll helfen, die erwarteten höheren Gaskosten in diesem Winter für Verbraucher abzudämpfen – und es ist explizit zur Abfederung der teureren Preise gedacht. Energiesparen ist daher immer noch das Gebot der Stunde. Je mehr Energie Sie einsparen, desto mehr Geld haben Sie für andere Dinge zur Verfügung.
Nachfolgend haben wir wichtige Informationen für unsere Gaskunden zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Änderunen möglich sind. Wir versichern, dass wir alle Leistungen im Rahmen der Dezember-Soforthilfe, genau wie vom Gesetzgeber vorgesehen, umsetzen werden.
Kundenbetreuung | Kundenbeschwerden
Haben Sie noch Fragen (Beanstandungen) zur Rechnung oder zur Energielieferung? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Die Kontaktdaten finden Sie am Fuß der Seite.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Mo. - Do.: 09:00 - 15:00 Uhr, Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr, T 030 22480-500 Bundesweites Infotelefon F 030 22480 -323 E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Privatkunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass unser Kundenservice angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Gemeindewerke Everswinkel GmbH ist zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie lauten wie folgt: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedichstrasse 133, 10117 Berlin, T 030 27 57 240-0, F 030 27 57 240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen zu nutzen.
Informationen zum Wasserhausanschluss
Das Antragsformular für den Wasserhausanschluss erhalten Sie in unserem Kundenbüro.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen, dass Sie je nach Größe Ihres Bauvorhabens eine Bearbeitungszeit von 2 bis 8 Wochen einkalkulieren müssen. Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular für den Wasserhausanschluss bitte mit folgenden Dokumenten rechtzeitig ein:
- einen Lageplan (1:500)
- einen (Keller-) / Grundrissplan (1:100) mit Entwässerungsplan und markiertem Hausanschlussraum, in dem die gewünschte Sparte (Wasser) eingezeichnet sind
Besprechen Sie die optimalen Standorte für Ihre Anschlüsse gern mit unseren Fachleuten.