Änderung der Trinkwasservordnung

01.12.2011

Zum 1.11.2011 ist die erste Vorordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.

Zum 1.11.2011 ist die erste Vorordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Danach besteht eine Anzeigepflicht von "Großanlagen zur Trinkwassererwärmung" in der Trinkwasserinstallation.
Von dieser neuen Anzeigepflicht sind alle Unternehmer oder sonstigen Inhaber betroffen, deren Trinkwasserinstallation die folgenden Kriterien erfüllt:

- Trinkwasser wird im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit (Gebäude mit vermietetem Wohnraum, Hotels, Fitness-Studios, Saunen ....) abgegeben
- Betrieb einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung (Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt größer 400 Liter und/oder größer 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang und der Entnahmestelle)
- Ein- und Zweifamilienhäuser zählen nicht zu den Großanlagen und sind nicht anzeigepflichtig.

Die Anzeigepflicht besteht gegenüber dem Gesundheitsamt des Kreises. Der Kreis Warendorf hat auf seiner Internetseite weitere Informationen zusammengestellt. Dort ist u.a. auch ein Vordruck für die Anmeldung zu finden.

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Gemeindewerke Everswinkel GmbH
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