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Die Gaspreisbremse greift bei allen Gas- und Fernwärmekunden. Je nach Verbrauchsmenge variiert die Höhe des Deckels und die Grundlage für die Berechnung des Grundkontingents, welches gedeckelt wird.
Für Kunden, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr verbrauchen, liegt die Gaspreisbremse bei
12 ct/kWh brutto – einschließlich Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich bedingten Preisbestandteilen, wie Steuern und Abgaben.
Für Kunden, die mehr als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr verbrauchen, liegt die Gaspreisbremse bei
7 ct/kWh netto – Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich bedingte Preisbestandteile, wie Steuern und Abgaben kommen zu diesem Preis also noch hinzu.
Für Fernwärmekunden liegt der Gaspreisdeckel bei
9,5 ct/kWh brutto.
Der Gaspreisdeckel bezieht sich auf den Basisbedarf von Gas- und Fernwärmekunden. Dieser entspricht einem Grundkontingent von 80% Ihres durchschnittlichen Gasverbrauchs. Alles, was über diese Menge hinausgeht, wird zum vereinbarten Preis berechnet. Für die Berechnung des Grundkontingents werden Gaskunden in Gruppen aufgeteilt. Entscheidend ist neben der Verbrauchsmenge auch die Zählerart:
SLP-Kunden: Standard-Lastprofil-Kunden sind in der Regel alle privaten Haushaltskunden. Hier wird der Zählerstand einmal im Jahr abgelesen.
RLM-Kunden: Registrierende-Leistungsmessung-Kunden sind in der Regel Gewerbekunden. Hier übermittelt ein spezieller Zähler in einem bestimmten Rhythmus mehrmals täglich den aktuellen Verbrauch.
SLP-Kunden, die weniger als 1,5 Mio. kWh pro Jahr verbrauchen, bekommen 80% des Verbrauchs, den wir im September 2022 für Sie aufgrund der bis dato vorliegenden Daten prognostiziert haben, zu einem gedeckelten Preis.
RLM-Kunden, die weniger als 1,5 Mio. kWh pro Jahr verbrauchen, bekommen 80% des Verbrauchs, gemessen im Kalenderjahr 2021, zu einem gedeckelten Preis.
Kunden, die mehr als 1,5 Mio. kWh pro Jahr verbrauchen, bekommen 70% des Verbrauchs, gemessen im Kalenderjahr 2021, zu einem gedeckelten Preis.
Nein, das ist nicht richtig. Die Gaspreisbremse bezieht sich auf ein Grundkontigent, zu einem festen Anteil Ihres durchschnittlichen Verbrauchs. Zur Errechnung dieses Verbrauchs wurden die Daten aus der Jahresverbrauchsprognose, die wir im September 2022 für Sie erstellt haben bzw. die Menge, die Sie im Kalenderjahr 2021 verbraucht haben, herangezogen. Die Energie, die jetzt mehr verbraucht wird, fließt also gar nicht mehr in die Berechnung des Basisbedarfs hinein. Das Kontingent, auf das sich die Gaspreisbremse bezieht, steht bereits fest, unabhängig davon, wie viel Sie jetzt noch verbrauchen. Wer jetzt absichtlich mehr verbraucht als benötigt, muss am Ende also nicht nur für diesen Mehrverbrauch draufzahlen, er gefährdet auch unnötig die allgemeine Versorgungslage. Energiesparen ist und bleibt der richtige Weg.
Sie müssen nichts tun. Die Abwicklung der Gaspreisbremse übernehmen wir automatisch für Sie.
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Fragen und Antworten zur Dezember-Soforthilfe für unsere Gaskundinnen und -kunden finden Sie hier:
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Gegenüber fossilen Brennstoffen hat Erdgas einen klaren Vorteil: Bei seiner Verbrennung ist der CO2-Ausstoß 20 Prozent geringer als beim Heizöl. Verlassen Sie sich darauf: Mit Erdgas können Sie vor allem eines – sparen! Und zwar jede Menge Geld, Energie, Platz und Zeit. Überzeugen sie sich selbst.
Bei Berücksichtigung folgender Tipps und Hinweise können Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel deutlich entlasten.
Die Erdgastarife der GWE passen sich automatisch Ihrer Erdgasnutzung an. Je höher der Verbrauch, desto preiswerter wird der Kubikmeter Erdgas
Die neuen Verordnungen sind im November 2006 in Kraft getreten. Wir senden sie Ihnen auf Wunsch gerne zu.
In diesem Bereich finden Energieanbieter einschlägige Informationen zu Zugang und Nutzung des Netzes sowie zu den Netzentgelten.
Netzbetreiber für das Ortsverteilnetz Gas Everswinkel ist seit dem 1. Januar 2010 die RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH.
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