Seit dem 1. Dezember 2015 versorgen wir Everswinkel und Alverskirchen auch mit Strom.
Entscheiden Sie sich für Ihren Versorger vor Ort und nutzen Sie auch den "Heimvorteil" bei der Stromlieferung.
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Die Strompreisbremse greift bei allen Stromkunden. Je nach Verbrauchsmenge variiert die Höhe des Deckels und die Grundlage für die Berechnung des Grundkontingents, welches gedeckelt wird.
Der Strompreisdeckel bezieht sich auf den Basisbedarf. Dieser entspricht einem Grundkontingent von 80% Ihres durchschnittlichen Stromverbrauchs. Alles, was über diese Menge hinausgeht, wird zum vereinbarten Preis berechnet. Für die Berechnung des Grundkontingents werden Stromkunden in Gruppen aufgeteilt. Entscheidend ist neben der Verbrauchsmenge auch die Zählerart:
SLP-Kunden: Standard-Lastprofil-Kunden sind in der Regel alle privaten Haushaltskunden. Hier wird der Zählerstand einmal im Jahr abgelesen.
RLM-Kunden: Registrierende-Leistungsmessung-Kunden sind in der Regel Gewerbekunden. Hier übermittelt ein spezieller Zähler in einem bestimmten Rhythmus mehrmals täglich den aktuellen Verbrauch.
SLP-Kunden, die weniger als 30.000 kWh pro Jahr verbrauchen, bekommen 80% des Verbrauchs, den wir im September 2022 für Sie anhand der bis dato vorliegenden Daten prognostiziert haben, zu einem gedeckelten Preis.
SLP-Kunden, die mehr als 30.000 kWh pro Jahr verbrauchen, bekommen 70% des Verbrauchs, den wir im September 2022 für Sie anhand der bis dato vorliegenden Daten prognostiziert haben, zu einem gedeckelten Preis
RLM-Kunden, die mehr als 30.000 kWh pro Jahr verbrauchen, bekommen 70% des Verbrauchs, der im Kalenderjahr 2021 gemessen wurde, zu einem gedeckelten Preis.
Nein, das ist nicht richtig. Die Strompreisbremse bezieht sich auf ein Grundkontigent zu einem festen Anteil Ihres durchschnittlichen Verbrauchs. Zur Errechnung dieses Verbrauchs wurden die Daten aus der Jahresverbrauchsprognose, die wir im September 2022 für Sie erstellt haben, bzw. die Menge, die Sie im Kalenderjahr 2021 verbraucht haben, herangezogen. Energie, die jetzt mehr verbraucht wird, fließt also gar nicht mehr in die Berechnung des Basisbedarfs hinein. Das Kontingent, auf das sich die Strompreisbremse bezieht, steht bereits fest, unabhängig davon, wie viel Sie jetzt noch verbrauchen. Wer jetzt absichtlich mehr verbraucht als benötigt, muss am Ende also nicht nur für diesen Mehrverbrauch draufzahlen, er gefährdet auch unnötig die allgemeine Versorgungslage. Energiesparen ist und bleibt der richtige Weg.
Sie müssen nichts tun. Die Abwicklung der Strompreisbremse übernehmen wir automatisch für Sie
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Außerdem finden Sie hier unser aktuelles Ökostromzertifikat zum Download.
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