27.12.2021
Entsprechend der Corona-Schutzverordnung NRW gilt ab 28.12.2021 die 2 G+ Regel. Alle Gäste benötigen einen Impf- oder Genesenennachweis (mit Personalausweis) und zusätzlich ein max. 24 Stunden altes Test-Zertifikat. Die Regelung für Kinder unter 16 Jahre bleibt unverändert.
Es gilt:
* SchülerInnen bis einschließlich 15 Jahren gelten als immunisiert, solange sie als getestet gelten oder einen Testnachweis haben. Sie können daher dann auch ohne Impfung an 2 G-Angeboten teilnehmen. Bis einschließlich 26.12.2021 ohne Test. Ab dem 27.12.2021 brauchen sie hierfür einen gesonderten Testnachweis.
* Schüler ab 16 gelten nicht automatisch als immunisiert, weil für sie schon länger eine Impfmöglichkeit bestand. Sie müssen also tatsächlich geimpft oder genesen sein, um ein 2G-Angebot zu nutzen. Bei 2G+ ist zusätzlich ein max. 24 Stunden altes Test-Zertifikat notwendig.
KUNDENCENTER Hovestraße:
Mo, Di, Mi, Do und Fr:
8.00 bis 12.30 Uhr
Montag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Di, Mi und Do:
14.00 bis 16.00 Uhr