11.01.2022
Ab dem 13.01.2022 gilt eine neue Coronaschutzverordnung für NRW
Im gesamten Freizeitbereich in NRW gilt ab 13.01.2022 die 2G+ Regel. Wir bitten unsere Besucher, den entsprechenden Impfnachweis inkl. tagesaktuellem Negativtestergebnis und einen Lichtbildausweis bereitzuhalten.
Aus organisatorischen Gründen können wir vor Ort am Vitus-Bad keine Tests durchführen.
Ausnahme: geboosterte Gäste benötigen keinen negativen Testnachweis.
Außerdem gilt ab sofort die Pflicht, bis zu den Duschen eine FFP2-Maske zu tragen.
KUNDENCENTER Hovestraße:
Mo, Di, Mi, Do und Fr:
8.00 bis 12.30 Uhr
Montag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Di, Mi und Do:
14.00 bis 16.00 Uhr