AVBFernwärmeV

Die Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme regelt in 37 Paragrafen Versorgungsbedingungen als Bestandteil des Versorgungsvertrages zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und den Verbrauchern.
Die Regelungen betreffen das gesamte Vertragsverhältnis vom Abschluss, Einrichtung bis Beendigung. Dabei werden u. a. detaillierte Regelungen über den Vertragsabschluss (§ 2), über Haftung (§ 5), über technische Anschlussbedingungen (§ 17), über Abrechnungen (§ 24) bis hin zur Einstellung der Versorgung und fristloser Kündigung (§ 33) getroffen.
Die neuen Verordnungen sind im Juli 2013 in Kraft getreten. Wir senden sie Ihnen auf Wunsch gerne zu.
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