13.12.2022
Hier erhalten Sie erste Informationen
Die Bundesregierung hat mit dem Energiepreisdeckel ein weiteres Mittel zur finanziellen Entlastung von Gas-, Fernwärme- und Stromkunden beschlossen. Dabei wird ein Grundkontingent des Verbrauchs auf einen festen Endpreis gedeckelt. Alles, was über diesen Basisbedarf hinaus verbraucht wird, wird zum vereinbarten Preis abgerechnet. Die Preisbremse für Gas und Strom startet aufgrund der aufwändigen Umsetzung am 1. März 2023, soll aber dann auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 Energiekunden entlasten.
KUNDENCENTER Hovestraße:
Mo, Di, Mi, Do und Fr:
8.00 bis 12.30 Uhr
Montag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Di, Mi und Do:
14.00 bis 16.00 Uhr