23.08.2021
Es bleibt bei Immunisierungs- bzw. Testnachweis. Einfacher wird's für Kinder und Jugendliche
Seit dem 23.08.2021 gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Danach bleibt es beim Erfordernis eines Immunisierungs- oder Testnachweises auch für den Zutritt zum Vitus-Bad.
Jedoch gelten für Schüler und Schülerinnen folgende Regelungen:
Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierung- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
KUNDENCENTER Hovestraße:
Mo, Di, Mi, Do und Fr:
8.00 bis 12.30 Uhr
Montag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Di, Mi und Do:
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