Ab dem 23.08.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung

23.08.2021

Es bleibt bei Immunisierungs- bzw. Testnachweis. Einfacher wird's für Kinder und Jugendliche

Junge in Wasserfontäne

Seit dem 23.08.2021 gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Danach bleibt es beim Erfordernis eines Immunisierungs- oder Testnachweises auch für den Zutritt zum Vitus-Bad.

Jedoch gelten für Schüler und Schülerinnen folgende Regelungen:

Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierung- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.

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